IMAG0001 K    Längswasserdicht wozu?

Kabel die in der Erde verlegt werden, tragen das Risiko durch Wurzelwerk oder Nager beschädigt zu werden. Wenn nun der Mantel und die Aderisolierung beschädigt sind dringt Feuchtigkeit in die Leitung ein. Soweit das Kabel zum Zeitpunkt des Nagerangriffs nicht spannungsführend war, hat der Nager Glück gehabt und überlebt. Soweit nun Feuchtigkeit oder gar Nässe im Boden auf die schadhafte Stelle einwirkt kann Feuchtigkeit und Wasser in das Kabel eindringen.

Kabel und Leitungen größerer Querschnitte werden insbesondere bei Einsatz von Kupfer oft als Seil ausgeführt. Einzelne Drähte werden zu einem Seil zusammengeschlagen, wobei häufig 7 runde Einzeldrähte zu einem Seil werden. Auch wenn diese Seilherstellung unter hohem Druck erfolgt, gibt es in diesem Aufbau verschiedener aneinanderliegender runder Körper kleinste Zwischenräume.

Wasser sucht sich seinen Weg, heißt es nicht umsonst.

Durch die umgebende Erde kommt es bei einem beschädigten Kabel zügig zum Kurzschluss.

Da diese Art von Schaden eher selten eintritt und dann zu einem geordneten Kurzschluss führt, werden Erdkabel nicht in Längswasserdichtigkeit ausgelegt. Leitungen als Zuführung von außen in das Haus, die vertikal vom Dachständer zum Hausanschlusskasten heruntergeführt werden, stellen dagegen eine gewaltige Gefahr für Leib und Leben der Bewohner dar.

Die Hausanschlussleitung wird auf dem Dach, an über dem Haus ankommenden Stromleitungen angeschlossen. Von dort geht die Leitung durch den Dachständereinführungskopf in ein vertikales Rohr. Das Rohr endet im ersten Übergabekasten, nachdem die von oben herabkommende Leitung um 180° umgelenkt von unten in diesen Hausanschlusskasten eingeführt wird. Bis in den Hausanschlusskasten ist das vom Dach kommende Rohrgefüge hermetisch geschlossen. Auf dem Dach wird zwischen Leitung und Rohr eine Dichtung verlegt um das direkte Eindringen von Wasser sowie das Eindringen von feuchter Luft mit der Gefahr des Kondensierens derselben zu verhindern.

Damit glaubte der VDE bei der Normgebung für diese Leitung alles getan zu haben um einen sicheren Betrieb zu ermöglichen.

Es war ein westdeutscher Energieversorger, der uns vor Jahrzehnten gebeten hat, diese Leitung längswasserdicht auszulegen, da die Leitung außerhalb des Gebäudes am Anschlusspunkt jeder einzelnen Ader ohne Isolierung in der Luft hängt und im Haus im Übergabekasten natürlich wieder die Isolierung entfernt wird, um den Anschluss zu ermöglichen. So bestand die Gefahr, daß die Feuchtigkeit die Leitung hinabkriecht und sich am tiefsten Punkt ansammelt, bis ein Stand erreicht ist, der zu einem Kurzschluß führt.

Damit konnte über Jahrzehnte mit unseren Leitungen verhindert werden, dass Wasser in die einzelnen Adern eindringt, im Haus in den Leitungen hinabläuft und auf dem vielen Meter tiefer liegenden Anschlusspunkt auszutreten. Da der Hausanschlusskasten hermetisch dicht ist steigt das aus der Leitung austretende Wasser langsam in dem U an, um dann in einem gewaltigen Lichtbogen den Deckel des Hausanschlusskastens aus der Verankerung zu reißen und quer durch den Raum zu schleudern.

Durch unsere Leitungen konnte über Jahrzehnte diese Gefahr gebannt werden.

Doch die VDE-Norm verlangt diese Sicherheit ausdrücklich nicht. Soweit im Hausanschlussraum keine brennbaren Gegenstände stehen ist die Gefahr überschaubar.

Doch die Sparwut eines Energieversorgers Westdeutschlands führt zu Ignoranz. Es werden wieder Leitungen ohne Längswasserschutz eingesetzt, weil es der VDE nicht vorschreibt und damit ein klein wenig Geld gespart werden kann. Und das wird ausgerechnet damit begründet, daß die vergangenen Jahrzehnte so schön schadenfrei waren. Welch Ironie.

Leider hat ein Hausbesitzer kein Recht vom Energieversorger etwas über den Einsatz brandgefährlicher Leitungen ohne Längswasserdichtigkeit zu erfahren.

Werden diese Ignoranten Manns genug sein, wenn das erste Kind allein zu Hause den Feuertod stirbt, weil es den vorgeschriebenen Brandmelder zwar hört aber noch nicht laufen kann, ihre Schuld einzugestehen? Glauben Sie daran?